castor.de: Wir haben gewonnen!

Seit 1997 lief die Sache - jetzt hat das OLG Hamm bestätigt, dass die Atomindustrie keine besseren Rechte hat an der Domain "castor.de" als wir. Damit können jetzt und in Zukunft weiterhin kritische Informationen über Castor-Transporte und generell über Atomenergie dort veröffentlicht werden: www.castor.de!

Presse dazu

Heise Verlag 20.02.2003: Castor.de fährt weiter unter der Obhut der Atomtransportgegner

dpa bei web.de, 20.02.2003: Urteil: Web-Adresse castor.de bleibt bei Atomkraftgegnern

Presseerklärung zum Ausgang des Verfahrens:

Niederlage für AKW-Betreiber

Web-Adresse "castor.de" bleibt bei Atomkraftgegnern

Im seit über zwei Jahren schwelenden Streit um die Rechte an der
Internet-Domain "www.castor.de" haben sich die Atomkraftgegner am
Dienstag vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm durchsetzen können: Deren
nicht nur während der CASTOR-Transporte ins Wendland millionenfach
aufgerufene Web-Adresse muß nicht an die Atombehälter-Hersteller der
GNS (Gesellschaft für Nuklearservice) bzw. deren Tocher GNB
(Gesellschaft für Nuklearbehälter) herausgegeben werden. In einer
Berufungsverhandlung schmetterte das OLG Hamm einen entsprechenden
Antrag der Behälterbauer ab, wie die Beklagten jetzt mitteilten. Nach
der Entscheidung darf von den CASTOR-Gegnern weiter auf ihrer bekannten
Web-Adresse über die Politische Auseinandersetzung mit der Atomenergie
geührt werden. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Obwohl bislang noch keine schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, hat
sich das Gericht nicht den Behauptungen der klagenden GNS anschließen
mögen, die Atomkraftgegner würden mit ihrer Domain die
Vertriebsaktivitäten der Behälterhersteller beeinträchtigen. Im
Verfahren wurde vielmehr offensichtlich, dass die Klägerin tatsächlich
kein wirtschaftliches Interesse an der streitigen Domain hatte und das
Verfahren letzten Endes dem Zweck diente, "castor.de" als eine
etablierte Informationsplattform der Anti-AKW-Bewegung auf eine weniger
prominente Stelle im World Wide Web zu verdrängen.

Die klagende  GNS hatte dem Gericht im Januar Kundenlisten vorgelegt,
aus denen hervorgeht, dass der Markt für Castor-Behälter sehr klein und
geschlossen ist. Sie konnte in Deutschland gerade einmal sechs Kunden
benennen. Recherchen der Beklagten kamen zu dem Ergebnis, dass immerhin
fünf von diesen sechs Kunden entweder direkt oder indirekt (als
Tochterunternehmen von Gesellschaftern) zum Gesellschafterkreis der
Klägerin gehören. Im Klartext bedeutet das, dass die Klägerin in
Deutschland gerade einmal einen Kunden außerhalb ihrer eigenen
Konzernstruktur vorweisen konnte.

Auch in Bezug auf die Behauptung der Klägerin, sie habe mit "Castor"
eine "berühmte Marke" im Sinne der Marken-Rechtsprechung des
Bundesgerichthofs  (zur Erläuterung: eine "berühmte Marke" ist gegeben,
wenn ein Bekanntheitsgrad der Marke und des Produktes in der
Gesamtbevölkerung von "deutlich mehr als 80 %" gegeben ist und das
Produkt sich "einer besonderen Wertschätzung" erfreut), hat das Gericht
eine Beweiserhebung nun doch für nicht erforderlich erachtet, weil es
hierfür bereits an der erforderlichen "Alleinstellung" bzw.
"Einmaligkeit" fehle.

Die Beklagten hatten recherchiert und festgestellt, dass in Deutschland
25 Marken eingetragen sind, die das Wort "Castor" enthalten.
Entsprechend ist nicht ersichtlich, dass die für die Klägerin
eingetragene Marke die erforderliche Alleinstellung für sich
beanspruchen kann.

"Mit dieser Entscheidung stärkt das OLG Hamm diejenigen Domain-Inhaber,
die von ihren politischen Kommunikationsrechten Gebrauch machen und
stellt klar, dass der "Markt der Meinungen" im Internet nicht
automatisch dort an seine Grenzen stößt, wo geschäftliche Interessen
(ob vorgeschoben oder tatsächlich) berührt sind", kommentiert der
Rechtsanwalt der Atomkraftgegner, Meison Amer aus der Hamburger
Societät Hauswaldt und Bollmeyer.

Auch die Betreiber der Web-Seiten sind erleichtert. Ging es doch nicht
ausschließlich um den etablierten Domain-Namen, sondern auch um viel,
viel Geld. Allein die Gerichts- und Anwaltskosten wären beim
festgesetzten Streitwert von damals angesetzten 50.000 DM kaum
aufzubringen gewesen. Weiter wollte das Gericht noch ein Gutachten
eines Meinungsforschungs-Instituts einholen, um die These der
"berühmten Marke" verifizieren zu lassen. Veranschlagte Kosten: 15.000
Euro. Für die klagende GNS nur ein Griff in die Portokasse der
steuerfreien Milliarden- Rücklagen der Atomindustrie, ein
entsprechender Gerichtskosten-Vorschuß wurde daher diskussionslos
überwiesen.

"Für uns hätte ein anderer Prozeßausgang einen möglichen persönlichen
Ruin bedeuten können", stellen die ehrenamtlich arbeitenden
Atomkraftgegner fest. "Das jahrelange Gerichtsverfahren hat schon ganz
schön an unseren Nerven gezerrt", so der "castor.de"-Webmaster Albert
Doninger aus dem Wendland. "Aber auch wenn dieser Erfolg nur wieder ein
kleiner "Nadelstich" ins Mark der Atomindustrie" sei, so wie die vielen
kleinen Aktionen während der CASTOR-Transporte, beweise man immer
wieder: "Wir stellen uns überall quer, sind stur, unberechenbar. Gemäß
der Parole der Bäuerlichen Notgemeinschaft: 'Niemals aufgeben'!"

Kontakt und Rückfragen:

RA Meison Amer, Tel: 040 / 37 37 47 - 0

Dieter Metk 0170 / 762 78 71

Albert Doninger 05843 / 619

Tags: , ,